SAK-Sudetendeutscher Arbeitskreis Bauernfragen

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Die Rehabilitierung der Sudetendeutschen

Diskriminierung

Rehabilitierungen in individuellen Verfahren sind der tschechischen Rechtsordnung keineswegs fremd. Personen, die während der kommunistischen Herrschaft politisch verfolgt worden sind, haben die Möglichkeit, Entscheidungen der damaligen Gerichte und Behörden überprüfen zu lassen. Stellt sich in den Rehabilitierungsverfahren heraus, dass die Betroffenen wirklich unschuldig verfolgt worden sind und ausschließlich politische Motive für die Repressalien ausschlaggebend waren, so heben die tschechischen Rehabilitierungsgerichte diese Entscheidungen auf. Nach tschechischem bzw. slowakischem Recht hat die Rehabilitierung Restitutionsansprüche begründet, wenn die Betroffenen als Folge der Schuldzuweisungen als Sühnemaßnahmen ihr Eigentum eingebüßt haben. mehr

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Auszug)

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


 

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Auszüge)

In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt die Person in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie die Unionsbürgerschaft und einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet.


KAPITEL I
WÜRDE DES MENSCHEN

Artikel 1
Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

 
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