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Rehabilitierungen in individuellen Verfahren sind der tschechischen Rechtsordnung keineswegs fremd. Personen, die während der kommunistischen Herrschaft politisch verfolgt worden sind, haben die Möglichkeit, Entscheidungen der damaligen Gerichte und Behörden überprüfen zu lassen. Stellt sich in den Rehabilitierungsverfahren heraus, dass die Betroffenen wirklich unschuldig verfolgt worden sind und ausschließlich politische Motive für die Repressalien ausschlaggebend waren, so heben die tschechischen Rehabilitierungsgerichte diese Entscheidungen auf. Nach tschechischem bzw. slowakischem Recht hat die Rehabilitierung Restitutionsansprüche begründet, wenn die Betroffenen als Folge der Schuldzuweisungen als Sühnemaßnahmen ihr Eigentum eingebüßt haben. mehr
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Auszug)
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Auszüge)
In dem Bewusstsein ihres geistig-
KAPITEL I
WÜRDE DES MENSCHEN
Artikel 1
Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.